Seit dem 27. März 2002 können gemeldete Arbeitslose gemäß § 421g SGB III von ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein kostenlos erhalten,
- wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben und
- wenn sie mindestens drei Monate arbeitslos sind und die Agentur für Arbeit sie bislang noch nicht vermitteln konnte.
Der Vermittlungsgutschein ist voraussichtlich bis 2010 befristet.
Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein erhalten Sie hier unter dem Stickpunkt Vermittlungsgutschein.
Mit diesem Gutschein verpflichtet sich die Bundesagentur für Arbeit, einen vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittler zu bezahlen, wenn dieser dem Arbeitnehmer eine mindestens 15 Wochenstunden umfassende versicherungspflichtige Tätigkeit beschafft.
Die Abrechnung des Vermittlungsgutscheines erfolgt unsererseits direkt mit der Agentur für Arbeit.
Der Vermittlungsgutschein wird je nach Dauer der Arbeitslosigkeit in Höhe von 1.500 € bis 2.500 € ausgestellt.
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